Tarifliste und AGB

Tarife 2020

Kassenpflichtige Leistungen Langzeitpflege
  • Abklärung, Beratung und Koordination CHF 76.90 / h
  • Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 / h
  • Grundpflege CHF 52.60 / h
  • Patientenbeteiligung CHF 7.65 / Tag
Kassenpflichtige Leistungen Akut- und Übergangspflege (AÜP)
  • Abklärung, Beratung und Koordination CHF 54.55 / h
  • Untersuchung und Behandlung CHF 53.65 / h
  • Grundpflege CHF 47.50 / h
  • Die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 / Tag entfällt
Hauswirtschaftliche, nicht kassenpflichtige Leistungen
  • Abklärung und Beratung CHF 79.80 / h
  • Hauswirtschaftliche Leistungen CHF 50.00 / h
Betreuung und Begleitung, nicht kassenpflichtige Leistungen
  • Durch nicht diplomiertes Personal (SRK, PA, AGS, FaGe) CHF 65.00 / h
  • Durch diplomiertes Personal (Dipl.Pflegefachfrau/-mann) CHF 85.00 / h
  • Wochenend-, Nacht-, Feiertagszulagen (22:00-07:00 Uhr) CHF 8.00 / h
  • Fahrspesen für Begleitung mit Auto CHF 0.90 / KM
Notfallspitexeinstäze
  • Pauschal für die erste Stunde, weiterer Zeitaufwand gemäss Tarifliste CHF 200.00 
Kurzfristig gewünschter Einsatz
  • Pauschal, Zeitaufwand gemäss Tarifliste CHF 50.00
Stornierungsgebühr
  • Nicht eingehaltener Termin: Einsätze, die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden CHF 40.00 / Pauschal pro h
Allgemeine Bestimmungen

Für unsere Leistungen der Langzeitpflege braucht es immer eine gültige ärztliche Spitexverordnung, die wir spätestens beim ersten Einsatz beim Kunden erhalten müssen.
Die ärztliche Spitexverordnung wird vom Hausarzt oder bei Spitalaustritt vom behandelnden Spitalarzt ausgestellt. Die Spitexverordnungen werden von uns direkt den Krankenkassen zugestellt.
Die Akut- und Übergangspflege AÜP muss vom Spitalarzt für längstens 14 Tage nach Spitalaufenthalt verordnet werden.
Die Leistungen für die Langzeitpflege und die Akut- und Übergangspflege AÜP werden in 5-Minuten-Einheiten abgerechnet; die Hauswirtschafts-Leistungen in Viertelstunden-Einheiten.
Nicht eingehaltener Termin: Einsätze, die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, verrechnen wir pauschal mit CHF 40.00.
Botengänge für ausserordentliche Leistungen werden pauschal mit CHF 30.00 pro Botengang verrechnet.
Es werden bei KLV-Leistungen keine zusätzlichen Kosten für Wegzeiten, Abend-, Wochenend- und Feiertagsdienste erhoben gemäss Art. 44 KVG (Tarifschutz).

Rechnungstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Kassenpflichtige Leistungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Für die übrigen Kosten erhält der Kunde eine Rechnung mit Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ab der 1. Mahnung werden Mahngebühren von CHF 20.00 erhoben.
Kassenpflichtige Leistungen ohne ärztliche Spitexverordnung übernimmt die Krankenkasse nicht, und die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.